Personalausweis Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit

Vor Ablauf des Personalausweises muss ein neuer Personalausweis beantragt werden. Ist die Neuausstellung nicht innerhalb der verbleibenden Gültigkeitsdauer möglich, muss für die Übergangszeit ein vorläufiger Personalausweis beantragt werden. Die Zuständigkeit liegt bei der Samtgemeinde Isenbüttel, wenn dort der Hauptwohnsitz ist.

Gebühren

Informationen zu Gebührenregelungen bezüglich der Aktivierung von Funktionen enthält die Leistung "Personalausweis Ausstellung".


Antragsteller ab 24 Jahren: 37,00 €


Aufschlag bei Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland/durch eine nicht zuständige Behörde im Inland auf Veranlassung einer Person, die ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat: 30,00 €


Antragsteller unter 24 Jahren: 22,80 €


Aufschlag bei Ausstellung außerhalb der Dienstzeit/bei nicht zuständiger Stelle: 13,00 €

Unterlagen

  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • der jetzige (Kinder-)Personalausweis
  • Geburts- oder Heiratsurkunde (letzte standesamtliche Urkunde)

Fristen

Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre Geltungsdauer: 10 Jahre


Antragsteller unter 24 Jahre Geltungsdauer: 6 Jahre


Bearbeitungsdauer: 4 Wochen