Erklärung zur Barrierefreiheit

(Stand 01/2022)

Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 9b NBGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der www.isenbuettel.de veröffentlichten Websites der Samtgemeinde Isenbüttel.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Webseite www.isenbuettel.de und die unter dieser Seite weiteren veröffentlichten Websites sind wegen der folgenden Ausnahmen mit den oben genannten Rechtsvorschriften teilweise nicht vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Hintergrundkarten in Inhalten, welche Karten bereitstellen (wie z.B. Artikel oder Veranstaltungskalender) können nicht als Kontrastversion dargestellt werden.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 05.01.2022 erstellt.
Die Einschätzung basiert auf Selbsteinschätzung.

Barrieren melden: Feedback und Kontaktangaben

Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen an claudia.reckel(at)isenbuettel.de

Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedbackmechanismus (bspw. Kontaktformular) eingehenden Mitteilungen ist: Samtgemeinde Isenbüttel, Gutsstraße 11, 38550 Isenbüttel, Frau Claudia Reckel

Schlichtungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen. Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:

Telefon: 0511 120-4010
E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de