Lagerfeuer

Beabsichtigen Sie ein Lagerfeuer abzubrennen?
Dann benötigen Sie hierfür eine Ausnahmegenehmigung, da es grundsätzlich verboten ist offene Feuer im Freien zu entzünden.
Gem. § 9 in Verbindung mit § 3 der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit in der Samtgemeinde Isenbüttel vom 13.12.2007 besteht jedoch die Möglichkeit auf Antrag ein Lagerfeuer zu genehmigen.
Folgende Bedingungen sind jedoch einzuhalten:• ständige Kontrolle des Feuers• Gefahrbringender Funkenflug und erhebliche Rauchentwicklung sind zu verhindern• bei Gefahr muss geeignetes Gerät zur Feuerbekämpfung zur Verfügung stehen• bei starkem Wind (deutliche Bewegung armstarker Äste) oder lang anhaltender Trockenheit ist das Verbrennen unzulässig• einhalten von Sicherheitsabständen. Von Gebäuden ist ein Mindestabstand von 50 m einzuhalten. Von öffentlichen Verkehrsflächen, Wäldern und Gebäuden mit weicher Bedachung ist ein Mindestabstand von 100 m einzuhalten.


Die Feuerwehreinsatzleitstelle des Landkreises Gifhorn wird über die erteilte Genehmigung in Kenntnis gesetzt, um Fehlalarmierungen zu vermeiden.

Gebühren

Die Gebühr in Höhe von 25,00 € gem. der Allgemeinen Gebührenordnung hat der Antragsteller zu tragen.