Fischereischein
Wer in Niedersachsen die Fischerei in Binnengewässern ausüben will, braucht in der Regel einen Fischereischein. Dazu stellen Sie einen entsprechenden Antrag, haben das 14. Lebensjahr vollendet und eine Fischerprüfung bei einem anerkannten Landesfischereiverband oder die vorgeschriebene Fischerprüfung in einem anderen Bundesland oder die Prüfung als Berufsfischer abgelegt. Informationen zur niedersächsischen Fischerprüfung erhalten Sie in den Internetauftritten der unten genannten Sportanglerverbände oder bei Ihrem örtlichen Fischereiverein. In Niedersachsen gibt es nur einen lebenslang geltenden Fischereischein, keinen Jugend- oder Touristenschein, wie ihn andere Länder anbieten. Die Bundesländer haben auf Ebene der Fischereiressorts abgestimmt, dass die staatlichen Prüfungen und auch der Fischereischein gegenseitig anerkannt werden. Eine Fischereiabgabe wird in Niedersachsen nicht erhoben.
Gebühren
Einmalig 45,00 €
Unterlagen
- Prüfungszeugnis einer bestandenen vorgeschriebenen Fischerprüfung oder
- Nachweis einer Prüfung als Berufsfischer
- Passbild
- Personalausweis oder Pass
Für minderjährige Antragsteller ist die zusätzliche Vorsprache eines gesetzlichen Vertreters mit Ausweis erforderlich.