Personalausweis Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit
Vor Ablauf des Personalausweises muss ein neuer Personalausweis beantragt werden. Ist die Neuausstellung nicht innerhalb der verbleibenden Gültigkeitsdauer möglich, muss für die Übergangszeit ein vorläufiger Personalausweis beantragt werden. Die Zuständigkeit liegt bei der Samtgemeinde Isenbüttel, wenn dort der Hauptwohnsitz ist.
Gebühren
Informationen zu Gebührenregelungen bezüglich der Aktivierung von Funktionen enthält die Leistung "Personalausweis Ausstellung".
Antragsteller ab 24 Jahren: 37,00 €
Aufschlag bei Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland/durch eine nicht zuständige Behörde im Inland auf Veranlassung einer Person, die ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat: 30,00 €
Antragsteller unter 24 Jahren: 22,80 €
Aufschlag bei Ausstellung außerhalb der Dienstzeit/bei nicht zuständiger Stelle: 13,00 €
Unterlagen
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- der jetzige (Kinder-)Personalausweis
- Geburts- oder Heiratsurkunde (letzte standesamtliche Urkunde)
Rechtsgrundlage
§ 9 Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (PAuswG)
§ 1 Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (PAuswG)
Fristen
Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre Geltungsdauer: 10 Jahre
Antragsteller unter 24 Jahre Geltungsdauer: 6 Jahre
Bearbeitungsdauer: 4 Wochen