Wohnbauland

 

Der Verkauf von Baulandflächen in den Mitgliedsgemeinden durch die Samtgemeinde Isenbüttel als Erschließungsträger erfolgt unter Anwendung von samtgemeindeeigener Vergaberichtlinien. Der Samtgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 28.03.2019 die  derzeit geltende Fassung der Vergaberichtlinien beschlossen. Diese finden Sie hier:

Vergaberichtlinien zum Verkauf von samtgemeindeeigenen Bauflächen

Eine wesentliche Änderung ist die Aufteilung der Bewerber in zwei Bewerbertöpfen. Dieses sind die Töpfe „Familie“ sowie „Wohnsitzdauer“. Jeder Bewerber erhält die Möglichkeit sich auf beide Töpfe zu bewerben, einen Zuschlag bekommt er jedoch nur für ein Baugrundstück. Die Vergabe der Grundstücke erfolgt immer im Wechsel, wobei der Topf „Familie“ beginnt. Des Weiteren wird nun auch die Pflege im Haushalt lebender Personen berücksichtigt. Die Gewichtung der Wohnsitzdauer, Kinder und der Ehrenämter wurde ebenfalls modifiziert. Neu ist die Berücksichtigung von Ehrenämtern, die auswärtige Bewerber in ihren Wohnorten ausüben.

 

Bauplatzinteressenten können sich für die jeweiligen Baugebiete in die Bewerberliste eintragen lassen. Dieses kann persönlich im Fachbereich Bauen und Gebäudemanagement bei Frau Kral, Tel. 05374 88-32 geschehen. Alternativ finden Sie in den Beschreibungen zu den Baugebieten jeweils einen Bewerbungsbogen.

 

Ausführliche Informationen zu einzelnen Baugebieten finden Sie in der Unterrubrik zur jeweiligen Mitgliedsgemeinde: