Aktuelles zur Wahlbenachrichtigung sowie zur Briefwahl für die Kommunalwahl am 13.09.2026 und ggfs. Stichwahl am 27.09.2026

Wahlbenachrichtigung

Die Wahlbenachrichtigungsbriefe werden im Zeitraum vom 03.08.2026 bis zum 23.08.2026 versandt. Sollten Sie bis zum 23.08.2026 noch keinen Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten haben, wenden Sie sich bitte schnellstmöglich an das Wahlamt unter 05374 88-29 oderwahlamt@isenbuettel.de.

Dem Wahlbenachrichtigungsbrief können Sie entnehmen, für welche Wahlen Sie am 13.09.2026 bzw. im Fall einer Stichwahl am 27.09.2026 wahlberechtigt sind. Ebenso können Sie den für Sie vorgesehenen Wahlraum entnehmen. Wenn Sie an den vorgenannten Wahltagen nicht im Wahlraum wählen können, finden Sie auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes einen Antrag auf Ausstellung von Briefwahlunterlagen.

Personen, die nur für eine evtl. stattfindende Stichwahl wahlberechtigt werden, erhalten ab dem 14.09.2026 einen Wahlbenachrichtigungsbrief übersandt.

Briefwahl

Für die persönliche Antragstellung im Bürgerbüro ist keine Terminvereinbarung erforderlich. Bitte planen Sie bei der persönlichen Antragsstellung etwas Wartezeit ein.

a) Eigene Antragsstellung, allgemeine Informationen

Zur Beantragung der Briefwahlunterlagen müssen Sie die Zustellung der Wahlbenachrichtigung nicht abwarten. Der Antrag kann schriftlich, elektronisch oder mündlich (nicht telefonisch) gestellt werden. Dabei sind Familienname, Vornamen, Geburtsdatum und Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) anzugeben, bei abweichender Anschrift, z. B. der Urlaubsanschrift, auch diese. Weiterhin sollte aus dem Antrag hervorgehen, ob die Briefwahlunterlagen nur für den Hauptwahltag am 13.09.2026 oder auch für eine evtl. Stichwahl am 27.09.2026 beantragt werden. Sollten Sie nur für den Hauptwahltag Briefwahlunterlagen beantragen, bekommen Sie die Wahlbenachrichtigung für eine evtl. Stichwahl mit den Briefwahlunterlagen zurückgesandt.

Der Antrag kann bei der Samtgemeinde Isenbüttel, Bürgerbüro, Gutsstraße 11, 38550 Isenbüttel, abgegeben oder dorthin übersandt werden. Bei der Übersendung per Post ist der Antrag ausreichend vom Antragssteller zu frankieren. Im Falle Ihrer persönlichen Vorsprache besteht zudem ab dem 24.08.2026 die Möglichkeit auch gleich direkt im Rathaus zu wählen.

Wahlberechtigte, deren Briefwahlunterlagen ins Ausland verschickt werden müssen, werden gebeten, ihren Briefwahlantrag frühzeitig zu stellen, um möglichst viel Zeit für die Versendung und Rücksendung zu haben (siehe Fristen).

Es besteht die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen über das Webformular zu beantragen. Diesen finden Sie hier: Online-Wahlscheinantrag

Sie können Ihre Briefwahlunterlagen auch persönlich bei der Samtgemeinde Isenbüttel, Bürgerbüro, während der Öffnungszeiten abholen (siehe Fristen) und anschließend in Ruhe zu Hause wählen. Eine Wahl mit dem Briefwahlunterlagen im Wahlraum bzw. die Abgabe von Briefwahlunterlagen im Wahlraum ist bei den Kommunalwahlen 2026 nicht zulässig. Den Wahlbrief können Sie wieder bis zum Wahltag bei der auf dem roten Wahlbrief angegebenen Anschrift abgeben oder bei der Versendung innerhalb Deutschlands in einen Briefkasten der Deutschen Post einwerfen. Sie sind verantwortlich, dass der rote Wahlbrief am Wahltag bis spätestens 18.00 Uhr bei der dort angegebenen Stelle eingegangen ist.

Auskünfte zu den Wahlräumen erhalten Sie unter der Telefonnummer 05374 88-23. Wer Hilfe beim Ausfüllen der Briefwahlunterlagen benötigt, kann sich der Unterstützung einer Hilfsperson bedienen. Hinweis: Die Hilfsperson ist zur Verschwiegenheit verpflichtet.

b) Briefwahlunterlagen für andere Personen

Wer für eine andere Person einen Wahlschein bzw. Briefwahlunterlagen beantragt und/oder abholt, muss eine schriftliche Vollmacht des Wahlberechtigten vorlegen. Dazu kann der u. g. Antrag verwendet werden, der sich auch auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet.

Es dürfen Briefwahlunterlagen für maximal 4 Personen in Empfang genommen werden. Dies hat die zur Abholung bevollmächtigte Person schriftlich zu versichern.

c) Fristen

Der Zeitraum für die Briefwahl ist sehr kurz, insbesondere auch im Fall einer Stichwahl. Die Versendung bzw. Aushändigung von Briefwahlunterlagen kann erst erfolgen, wenn die Stimmzettel vorliegen. Die Lieferung der Stimmzettel wird für den Hauptwahltag am 13.09.2026 frühestens ab dem 20.08.2026, für eine evtl. Stichwahl am 27.09.2026 frühestens ab dem 17.09.2026 erwartet. Sollten die Stimmzettel schon früher vorliegen, erfolgt ein entsprechender Hinweis auf unserer Internetseite.

Spätestens bei Eingang der Stimmzettel startet auch die Versendung der Briefwahlunterlagen.

Wir bitten Sie höflichst erst vier Werktage nach der jeweiligen vorgenannten Frist zum Verbleib der Wahlunterlagen nachzufragen.

Briefwahlunterlagen können für die Hauptwahl bis zum Freitag, 11.09.2026, 13.00 Uhr sowie für die mögliche Stichwahl bis Freitag, 25.09.2026, 13.00 Uhr bei der Samtgemeinde Isenbüttel, Bürgerbüro, beantragt werden.

In bestimmten Ausnahmefällen (z. B. Briefwahlunterlagen sind nicht angekommen) dürfen Wahlschein und Briefwahlunterlagen auch noch am 12.09.2026 sowie für die mögliche Stichwahl am 26.09.2026, jeweils von 11.00 bis 12.00 Uhr, persönlich beantragt werden.

Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung ist eine Antragsstellung am jeweiligen Wahltag bis spätestens 15.00 Uhr möglich.

Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis

Jede wahlberechtigte Person hat das Recht, an den Werktagen, außer Samstagen, vom 24.08.2026 bis zum 28.08.2026 während der allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten zu überprüfen.

Zur Überprüfung der Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen haben Wahlberechtigte während des genannten Zeitraums nur dann ein Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis, wenn sie Tatsachen glaubhaft machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann.

Das Recht zur Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister eine Auskunftssperre gemäß § 51 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist.

Wer aus einem von ihm nicht zu vertretenden Grund nicht in das Wählerverzeichnis aufgenommen worden ist, erhält auf Antrag einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen.

Die Einsichtnahme des Wählerverzeichnisses erfolgt im Wahlamt der Samtgemeinde Isenbüttel, Gutsstraße 11, 38550 Isenbüttel.

Wahlpräsentation

Am Abend der Hauptwahl bzw. am Abend der Stichwahl (sofern diese erforderlich werden sollte) wird auf der Internetseite der Samtgemeinde eine Verlinkung eingerichtet werden, über die Sie zur Präsentation der Wahlergebnisse in den Wahlbezirken und Briefwahlbezirken gelangen können. Daneben erfolgt auch eine Präsentation der Wahlergebnisse im Rathaus Isenbüttel, Ratssaal, ab 18.00 Uhr.