Schiedsamt

Wenn zwei sich streiten …..

… hilft der Schiedsmann.

Bei bestimmten Delikten haben Sie die Möglichkeit, vor einem Rechtsstreit bei Gericht einen Schlichtungsversuch bei Ihrem Schiedsmann zu versuchen. Vorgeschrieben ist dieser Schlichtungsversuch bei Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Bedrohung, Beleidigung, Körperverletzung oder Verletzung des Briefgeheimnisses. Hilfe können Sie aber auch erhalten, wenn z. B. vom Nachbargrundstück Äste oder Zweige herüberhängen, Krach oder Rauch ständig stört und ein Gespräch mit dem Nachbarn keine Wirkung zeigt. Dann kann der Schiedsmann versuchen, zu vermitteln.