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Informationen rund um den Heckenschnitt

Dem Schutz der freilebenden Tierwelt, für die es in unserer dichtbesiedelten Landschaft immer weniger ungestörte Brut- und Aufzuchtplätze gibt, dient eine Regelung des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes: Vom 01.03. bis 30.09. dürfen Hecken, Büsche und Röhrichtin der freien Natur sowie außerhalb des Waldes stehende Bäume nicht zurückgeschnitten, gerodet oder sonst beschädigt und zerstört werden. Daneben ist zu beachten, dass Feder- und Haarwild außerhalb der bebauten Ortslage durch die Brut- und Setzzeit vom 01.04. bis 15.07. geschützt ist.

Innerhalb geschlossener Ortschaften können auch in den Sommermonaten die notwendigen Maßnahmen zur Pflege der Hecken, Büsche und Sträucher vorgenommen werden. Geachtet werden sollte hier auch darauf, dass z.B. die Hecke nicht dann geschnitten wird, wenn offensichtlich ein Vogel darin brütet.

In der Zeit vom 01.02. bis 30.09. dürfen in der freien Natur und Landschaft Bäume und Felsen mit Horsten oder Bruthöhlen nicht bestiegen und solche Bäume nicht gefällt werden.

Diese Bestimmungen dienen dem Schutz unserer freilebenden Tierarten, die es durch immer weiter fortschreitende Besiedlung und Kultivierung freier Naturflächen schwer haben, sich zu erhalten.