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Bauen, Wirtschaft |

Einreichung Bauanträge

Bauanträge sind nicht mehr bei der (Samt-)Gemeinde, sondern direkt beim Landkreis Gifhorn einzureichen

Aufgrund einer Gesetzesänderung der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO), die am 01.01.2022 in Kraft getreten ist, sind sämtliche Anträge durch die Antragsteller seit diesem Datum an die untere Bauaufsichtsbehörde zu übermitteln.

Für die Samtgemeinde Isenbüttel und deren Mitgliedsgemeinden ist dies der Landkreis Gifhorn, Abteilung 8.3, Schlossplatz 1, 38518 Gifhorn.

Die Beteiligung der (Samt-)Gemeinde erfolgt im weiteren Verfahren durch die Bauaufsicht.

Bitte beachten Sie, dass die Anträge künftig beim Landkreis Gifhorn einzureichen sind. Eine Weiterleitung der Anträge durch die (Samt-)Gemeinde ist nicht vorgesehen.