Reisedokumente für den Sommerurlaub 2026
Wichtige Hinweise zur rechtzeitigen Beantragung
Mit Beginn der Sommerferien rückt für viele der Urlaub näher, doch oft fällt erst kurz vor der Abreise auf, dass der Personalausweis oder Reisepass abgelaufen ist. Um vermeidbaren Stress bei der Urlaubsvorbereitung zu reduzieren, empfiehlt der Bürgerservice der Samtgemeinde Isenbüttel, die Gültigkeit der Ausweisdokumente frühzeitig zu prüfen. Angaben zu erforderlichen Reisedokumenten und deren Gültigkeit sind beim Auswärtigen Amt oder im Reisebüro erhältlich.
Wichtig zu wissen ist zudem, dass seit dem 1. Januar 2024 keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt oder verlängert werden. Für Kinder können nur noch Personalausweise oder Reisepässe beantragt werden. Aufgrund der hohen Nachfrage vor den Sommerferien empfiehlt der Bürgerservice, frühzeitig einen Termin zur Beantragung eines Ausweisdokuments zu vereinbaren. Termine können online unter der Online-Temrinvereinbarung oder telefonisch unter 05374 88-0 reserviert werden.
Für die Beantragung werden folgende Unterlagen benötigt:
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- Persönliches Erscheinen der antragstellenden Person bzw. des Kindes
- Bisheriges Ausweisdokument • Zuletzt ausgestellte Personenstandsurkunde (z. B. Geburts- oder Heiratsurkunde, ggf. Nachweis über Namensänderung)
- Digitales Passbild nach aktuellen Vorgaben (d. h. erstellt bei einem zertifizierten Fotostudio oder direkt im Bürgerbüro der Samtgemeinde Isenbüttel für 6,00 Euro)
Zusätzlich bei Kindern zu beachten:
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- Lichtbildaufnahme in einem zertifizierten Fotostudio wird empfohlen
- Personalausweis bis 16 Jahre/ Reisepass bis 18 Jahre nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten
- Zustimmungserklärung sowie Ausweiskopie des bei dem Termin nicht anwesenden Erziehungsberechtigten
- bei alleinigem Sorgerecht: Nachweis z. B. vom Jugendamt
Gebühren
Bis 24 Jahre: Personalausweis 27,60 Euro, Reisepass 37,50 Euro
Ab 24 Jahre: Personalausweis 46,00 Euro, Reisepass 70,00 Euro
Bearbeitungszeiten
Personalausweis: 2 – 3 Wochen
Reisepass: bis zu 10 Wochen
Allgemeiner Hinweis zum Besitz eines Ausweisdokuments
Ab dem 16. Lebensjahr ist der Besitz eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses unabhängig vom Reisen Pflicht. Das Nichtvorhandensein stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.