Reisepass

Die Ausstellung eines Reisepasses muss beantragt werden.


Bei der erstmaligen Ausstellung gelten besondere Bedingungen. Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben und Fingerabdrücke abnehmen lassen.


Gültigkeit:
Bis zum 24. Lebensjahr – 6 Jahre
Ab dem 24. Lebensjahr – 10 Jahre


Abholung: - persönlich oder durch Bevollmächtigten (formlose Vollmacht)- alter Reisepass ist mitzubringen


Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.

Gebühren

  • Bis zum 24. Lebensjahr – 37,50 €
  • Ab dem 24. Lebensjahr – 70,00 €

Unterlagen

  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • ggf. bisheriger Reisepass
  • Personalausweis, falls der Antragsteller über keinen Reisepass verfügt

  • Ihre letzte standesamtliche Urkunde


Der Antrag kann nur persönlich von der betreffenden Person gestellt werden.


WICHTIG: Bei Minderjährigen werden zusätzlich die Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Elternteile sowie deren Ausweise benötigt. Ist ein Elternteil allein sorgeberechtigt, so ist dieses durch den Sorgerechtsbeschluss nachzuweisen.


Vollmacht zur Abholung des Reisepasses

Fristen

Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.


Bereits ausgegebene Pässe behalten auch nach dem 1. November 2005 ihre bis zu 10-jährige Gültigkeit. Das gilt auch für die zwischen November 2005 und November 2007 ausgestellten Pässe, die nur das digitale Foto enthalten.