Personalausweis Verlustanzeige

Ist der Personalausweis nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, muss der Verlust sofort angezeigt werden (Verlustanzeige). Unter Umständen ist eine Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises notwendig. Zudem muss ein neuer Personalausweises ausgestellt werden.


Gleichzeitig mit der dann notwendigen Beantragung eines neuen Personalausweises kann bei Bedarf zusätzlich ein vorläufiger Personalausweis beantragt werden. Für einen neuen oder vorläufigen Personalausweis sind die entsprechenden Unterlagen, Fristen und Gebühren zu beachten.

Gebühren

Für die Verlustmeldung fallen keine Gebühren an.

Unterlagen

Ersatzdokumenten, wie Reisepass oder Geburtsurkunde zum Nachweis der Identität

Fristen

Die Meldung muss umgehend erfolgen.