Personalausweis Adresse ändern

Wenn sich die auf dem Personalausweis vermerkte Adresse geändert hat, weil der Inhaber/die Inhaberin umgezogen ist, muss er oder sie nicht nur innerhalb einer Woche den neuen Wohnsitz anmelden, sondern auch die Adressangaben im Personalausweis ändern lassen.


Bei der Änderung der Anschrift durch den Personalausweisinhaber kann sich dieser durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen.


Die neue Wohnadresse wird durch die zuständige Stelle auf dem elektronischen Chip gespeichert. Daneben wird ein Adressaufkleber auf der Rückseite des Personalausweises angebracht, gesiegelt und mit einer transparenten Schutzfolie versehen. Die neue Adresse ist dann sowohl sichtbar auf dem Dokument als auch auf dem elektronischen Chip geändert.

Gebühren

Es fallen keine Gebühren an.

Unterlagen

  • Personalausweis zur Änderung der Wohnungsangaben