Personalausweis Gebühren

 

Gebühren

Antragsteller ab 24 Jahren


Gebühr: EUR 37,00


Nachträgliches Aktivieren oder Entsperren nach Wiederauffinden des elektronischen Identitätsnachweises


Gebühr: gebührenfrei


Änderung der PIN bei der zuständigen Stelle


Gebühr: gebührenfrei


Aufschlag bei Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland


Gebühr: EUR 30,00


Aufschlag bei Ausstellung außerhalb der Dienstzeit/bei nicht zuständiger Stelle


Gebühr: EUR 13,00


Antragsteller unter 24 Jahre und bei erstmaliger Ausstellung für Kinder und Jugendliche


Gebühr: EUR 22,80


Erstmaliges Aktivieren des elektronischen Identitätsnachweises für Personen, die ihren Ausweis vor Vollendung des 16. Lebensjahres erhalten haben


Gebühr: gebührenfrei


Erstmaliges Aktivieren bzw. Deaktivieren des elektronischen Identitätsnachweises bei Abholung des Ausweises


Gebühr: gebührenfrei


Sperren des elektronischen Identitätsnachweises im Verlustfall


Gebühr: gebührenfrei


Nachträgliches Deaktivieren des elektronischen Identitätsnachweises


Gebühr: gebührenfrei


Fristen

Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre


Geltungsdauer: 10 Jahre


Antragsteller unter 24 Jahre


Geltungsdauer: 6 Jahre