Kinderreisepass

Die Ausstellung eines Kinderreisepasses muss beantragt werden und gilt für Kinder bis zum 12. Lebensjahr. Bei der Beantragung werden keine biometrischen Daten erhoben.


In Abhängigkeit des Reiselandes kann die Vorlage eines Reispasses mit biometrischen Daten verlangt werden. In diesem Fall ist für das Kind ein elektronischer Reisepass (ePass) für Minderjährige (siehe Reisepass Ausstellung erstmalig für Minderjährige) zu beantragen.


Ab der Vollendung des 10. Lebensjahres muss die Unterschrift auf dem Kinderreisepass enthalten sein.


Der Kinderreisepass kann sofort nach Geburt des Kindes beantragt werden.



WICHTIG: Ist ein Elternteil allein sorgeberechtigt, so ist dieses durch den Sorgerechtsbeschluss nachzuweisen. Das Kind muss in jedem Fall anwesend sein.


Gültigkeit:
1 Jahr (längstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres)


Voraussetzungen:


  • Anwesenheit des Kindes zur Identitätsprüfung
  • Kann das Kind nicht persönlich anwesend sein, wird nur ein vorläufiges Dokument ausgestellt.
  • Spätestens bei der Ausgabe des Dokumentes muss eine Identitätsprüfung durch die zuständige Stelle erfolgen, sonst wird der Kinderreisepass nicht ausgehändigt.


Abholung:


  • persönlich oder durch Bevollmächtigten (formlose Vollmacht)
  • alter Kinderreisepass ist mitzubringen

Gebühren

13,00 € für die Ausstellung
6,00 € für die Verlängerung

Unterlagen

Was ist zur Beantragung/ Verlängerung mitzubringen?


  • Einverständniserklärung und Ausweise der erziehungsberechtigten Elternteile
  • ein aktuelles biometrisches Passfoto; im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat; Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Verlängerung nur bei Vorlage des noch gültigen Kinderpasses möglich
  • das Kind muss in jedem Fall anwesend sein.



Fristen

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.