Grabstätten - Verlängerung von Nutzungsrechten

Über den Ablauf des Nutzungsrechts bzw. der Ruhezeit der Grabstätte werden die Nutzungsberechtigten durch die Friedhofsverwaltung schriftlich informiert. Die Angehörigen haben dann die Möglichkeit die Grabstätte einzuebnen oder bei Wahlgräbern eine einmalige Verlängerung der Ruhezeit zu beantragen.