Ratten- und Schädlingsbekämpfung

Haben Sie auf Ihrem Grundstück oder evtl. Nachbargrundstück Ratten festgestellt, wenden Sie sich bitte an die Samtgemeinde. Ratten sind Überträger von Krankheiten und sollten unbedingt bekämpft werden. Die Bekämpfung der Ratten erfolgt durch eine Fachfirma, Kosten für diese Maßnahme entstehen Ihnen nicht.


Fühlen Sie sich durch Hornissen, Hummeln, Bienen oder Wespen belästigt oder gestört?
Dann kann folgendes unternommen werden:


• Bei Bienen verständigen Sie bitte einen Imker.


Hornissen, Hummeln und versch. Solitärbienen fallen unter artenschutzrechtliche Bestimmungen. Für das Umsetzen dieser Tiere ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich. Dies gilt auch für das Abtöten der Tiere. Diese Ausnahmegenehmigung wird von der unteren Naturschutzbehörde beim Landkreis Gifhorn, Fachbereich Umwelt, Schlossplatz 1, 38518 Gifhorn (Tel. 05371 82690 oder 82 665) erteilt. Weitere Informationen sind auch unter den o. g. Telefonnummern zu erhalten.


• Bei Problemen mit Wespen wenden Sie sich bitte an eine Schädlingsbekämpfungsfirma (Kontakte finden Sie in den Gelben Seiten). Die Firmen führen ihre Arbeiten kostenpflichtig durch.