Architekten- und Ingenieurverträge

In der Kommunalverwaltung ist das Baugeschehen insbesondere durch kommunal- und haushaltsrechtliche Vorgaben sowie politische Entscheidungen geprägt. Die Betreuung und verwaltungsmäßige Abwicklung aller Vorhaben im Hochbau wird zentral wahrgenommen. Hierzu zählen insbesondere die Schaffung der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen (Finanzplanung) in Zusammenarbeit mit dem Kämmereiamt und der Verwaltungsleitung, die Beteiligung der politischen Gremien, die Refinanzierung der Maßnahme über Zuwendungen, das Auftrags- und Vergabewesen, der Abschluss von Architekten- und Ingenieurverträgen und die Kostenkontrolle (Haushaltsüberwachung) sowie das Berichtswesen jeweils in enger Abstimmung mit der die Baumaßnahme aus technischer Sicht abwickelnden Stelle im Hause.