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Wohngeld und Heizkostenzuschuss Landkreis Gifhorn

Für Personen, die im Zeitraum September bis Dezember 2022 Wohngeld beziehen bzw. bezogen haben, ist ein weiterer einmaliger Heizkostenzuschuss geplant. Ein besonderer Antrag hierfür ist nicht erforderlich. Der einmalige Zuschuss soll von Amts wegen gewährt werden.

Ab 2023 ist eine grundlegende Wohngeldreform geplant, die u. a. die Einführung einer dauerhaften Heizkostenkomponente beinhalten soll. Weitere Informationen über die „Wohngeld Plus“ – Reform finden Sie in den FAQs auf der Homepage des Bundesministeriums.

Ob für Sie ein Wohngeldanspruch ab dem 01.01.2023 bestehen könnte, können Sie mit dem Wohngeldrechner prüfen. Ein Rechtsanspruch hieraus ergibt sich jedoch nicht. Die tatsächliche Zuschusshöhe kann Ihnen verbindlich nur die Wohngeldstelle errechnen.

Für Rückfragen oder antragstellende Personen aus der Samtgemeinde Isenbüttel ist die Wohngeldstelle beim Landkreis Gifhorn zuständig:

Landkreis Gifhorn
Fachbereich Soziales
Ribbesbütteler Weg 2
38518 Gifhorn

E-Mail: wohngeld(at)gifhorn.de

Weitere Informationen vom Landkreis Gifhorn finden Sie hier.