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Widerspruchsrecht gegen die Datenübertragung an die Bundeswehr

Widerspruchsrecht gegen die Datenübermittlung an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr § 36 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG)

 

Nach § 58 c Abs. 1 Soldatengesetz ist die Samtgemeinde Isenbüttel als Meldebehörde verpflichtet, jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden, dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zu übermitteln:

  1. Familienname,
  2. Vornamen,
  3. gegenwärtige Anschrift.

Das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr dienst ausschließlich dem Zweck der Übersendung von Informationsmaterial über Tätigkeiten in den Streitkräften.

Die Daten sind zu löschen, wenn die Betroffenen dies verlangen, spätestens jedoch nach Ablauf eines Jahres nach der erstmaligen Speicherung der Daten beim Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr.

Die Datenübermittlung an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr unterbleibt, wenn die betroffene Person ihr nach § 36 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG) widersprochen hat. Auf dieses Widerspruchsrecht ist bei der Anmeldung und im Oktober eines jeden Jahres durch öffentliche Bekanntmachung hinzuweisen.

Hiermit werden alle Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 volljährig, d. h. 18 Jahre alt werden, auf ihr Widerspruchsrecht nach § 18 Abs. 7 MRRG hingewiesen.

Der Widerspruch gegen die Datenübermittlung ist an die Samtgemeinde Isenbüttel, Bürgerbüro, Gutsstraße 11, 38550 Isenbüttel zu richten ode senden Sie das beigefügte Formular per Mail an ordnung@isenbuettel.de oder als Fax an 05374 8888.

Ihr Bürgerservice der Samtgemeinde Isenbüttel