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Änderungen bei der Grundsteuer

Zum 1. Januar 2025 gelten neue Regeln für die Grundsteuer.

Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer mussten daher gegenüber ihrem Finanzamt eine Steuererklärung über ihr Eigentum abgeben.

Nachdem das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2018 die bisherigen Berechnungsweisen für verfassungswidrig erklärt hatte, musste eine neue gesetzliche Regelung für die Erhebung der Grundsteuer gefunden werden.

Nach der Abgabe der Erklärung zur Grundsteuer gegenüber dem Finanzamt und Neufestlegung des Hebesatzes erhalten die Bürgerinnen und Bürger Anfang des kommenden Jahres einen Grundsteuerbescheid, so auch von der Samtgemeinde Isenbüttel: „In den letzten Wochen und Monaten haben wir die übermittelten Daten vom Finanzamt mit denen unserer Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer abgeglichen, um die neuen Hebesätze ermitteln zu können.“, weiß Karin Betker als Fachbereichsleiterin Finanzen, Zentrale Dienste und Digitalisierung um den erhöhten Arbeitsaufwand auch in ihrem Team.

Gesetztes Ziel für die Gemeinden ist die sogenannte Aufkommensneutralität. Das heißt, dass die Gesamtheit der Steuereinnahmen in der Gemeinde durch die Reform nicht ansteigen soll. Das bedeutet aber auch, dass sich die Steuerbelastung für manche Haushalte vermindern, für andere erhöhen wird. Das kann sich für Einzelne ungerecht anfühlen, ist aber aufgrund der neuen Erhebungsmethode nicht vermeidbar und so von Bund und Land vorgegeben.

„Die alten Berechnungsweisen wurden komplett überholt, sodass alle besitzenden Einwohnerinnen und Einwohner bis Mitte Januar 2025 einen neuen Grundsteuerbescheid erhalten, über den sich sicherlich nicht jede und jeder freuen wird. Allerdings ist und bleibt die Grundsteuer eine der zentralen Finanzquellen für Kommunen.“, so Betker weiter.

Von der Grundsteuer werden kommunale Einrichtungen wie Kindertagesstätten, Schulgebäude, Sportplätze, Feuerwehren, Schwimmbäder und dergleichen finanziert. Ohne diese Einnahmen könnten die Städte und Gemeinden diese Daseinsvorsorge nicht erbringen.

Dennoch: „Die Grundsteuer-Reform könnte vom Timing her kaum schlechter sein. Die kommunalen Finanzen sind geprägt von einer schwierigen Haushaltslage. Kaum spürbare Zuwächse auf der Einnahmeseite stehen immer neue Aufgaben und Kostensteigerungen gegenüber“, weiß auch Samtgemeindebürgermeister Jannis Gaus.

Beispielsweise müssen im Bereich der Kindertagesbetreuung, bei den Investitionen für die Ganztagsschule oder durch gestiegene Personalkosten infolge von hohen Tarifabschlüssen zusätzliche Gelder bereitgestellt werden.

Für Fragen zur Grundsteuerreform steht das Team Steuern unter der Telefonnummer  05374 88 47 oder per E-Mail über steuern(at)isenbuettel.de zur Verfügung.

Bild: Öffentliche Bauen, wie Freibäder, Schulen, Kindertagesstätten oder auch Jugendtreffs werden durch eingenommene Gelder, wie etwa die Grundsteuer, gegenfinanziert.