Landratswahl:
Aktuelles zur Wahlbenachrichtigung sowie zur Briefwahl für die Landratswahl am 26.10.2025 und gegebenenfalls die Stichwahl am 09.11.2025
1.) Wahlbenachrichtigung
Die Wahlbenachrichtigungsbriefe werden im Zeitraum vom 16.09.2025 bis zum 05.10.2025 versandt. Sollten Sie bis zum 05.10.2025 noch keinen Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten haben, wenden Sie sich bitte schnellstmöglich an das Wahlamt unter 05374 88-29 oder wahlamt@isenbuettel.de.
2.) Briefwahl
Für die persönliche Antragstellung im Bürgerbüro ist keine Terminvereinbarung erforderlich. Bitte planen Sie bei der persönlichen Antragsstellung etwas Wartezeit ein.
a) Eigene Antragsstellung, allgemeine Informationen
Zur Beantragung der Briefwahlunterlagen müssen Sie die Zustellung der Wahlbenachrichtigung nicht abwarten. Der Antrag kann schriftlich, elektronisch oder mündlich (nicht telefonisch) gestellt werden. Dabei sind Familienname, Vornamen, Geburtsdatum und Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) anzugeben, bei abweichender Anschrift, zum Beispiel der Urlaubsanschrift, auch diese. Weiterhin sollte aus dem Antrag hervorgehen, ob die Briefwahlunterlagen nur für den Hauptwahltag am 26.10.2025 oder auch für eine eventuelle Stichwahl am 09.11.2025 beantragt werden. Sollten Sie nur für den Hauptwahltag Briefwahlunterlagen beantragen, bekommen Sie die Wahlbenachrichtigung für eine evtl. Stichwahl mit den Briefwahlunterlagen zurückgesandt.
Der Antrag kann bei der Samtgemeinde Isenbüttel, Bürgerbüro, Gutsstraße 11, 38550 Isenbüttel, abgegeben oder dorthin übersandt werden. Bei der Übersendung per Post ist der Antrag ausreichend vom Antragssteller zu frankieren. Im Falle Ihrer persönlichen Vorsprache besteht zudem die Möglichkeit auch gleich direkt im Rathaus zu wählen.
Wahlberechtigte, deren Briefwahlunterlagen ins Ausland verschickt werden müssen, werden gebeten, ihren Briefwahlantrag frühzeitig zu stellen, um möglichst viel Zeit für die Versendung und Rücksendung zu haben (siehe Fristen).
Es besteht die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen über das Webformular (Online-Wahlscheinantrag) unter dem Link https://www.wahlschein.de/IWS/start.do?mb=3151013 zu beantragen.
Sie können Ihre Briefwahlunterlagen auch persönlich bei der Samtgemeinde Isenbüttel, Bürgerbüro, während der Öffnungszeiten abholen (siehe Fristen) und anschließend in Ruhe zu Hause wählen. Den Wahlbrief können Sie wieder bis zum Wahltag bei der auf dem roten Wahlbrief angegebenen Anschrift abgeben oder bei der Versendung innerhalb Deutschlands in einen Briefkasten der Deutschen Post einwerfen. Sie sind verantwortlich, dass der rote Wahlbrief am Wahltag bis spätestens 18.00 Uhr bei der dort angegebenen Stelle eingegangen ist.
Auskünfte zu Hilfsmitteln für Blinde und Sehbehinderte erhalten Sie unter der Telefonnummer 0511 51040. Soweit erforderlich können Sie sich bei Bedarf auch der Hilfe einer anderen Person (Hilfsperson) bedienen. Hinweis: Die Hilfsperson ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Auskünfte zu den Wahlräumen erhalten Sie unter der Telefonnummer 05374 8823.
b) Briefwahlunterlagen für andere Personen
Wer für eine andere Person einen Wahlschein beziehungsweise Briefwahlunterlagen beantragt und/oder abholt, muss eine schriftliche Vollmacht des Wahlberechtigten vorlegen. Dazu kann der u. g. Antrag verwendet werden, der sich auch auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet.
Es dürfen Briefwahlunterlagen für maximal vier Personen in Empfang genommen werden. Dies hat die zur Abholung bevollmächtigte Person schriftlich zu versichern.
c) Fristen
Der Zeitraum für die Briefwahl ist sehr kurz, insbesondere auch im Fall einer Stichwahl. Die Versendung bzw. Aushändigung von Briefwahlunterlagen kann erst erfolgen, wenn die Stimmzettel vorliegen. Die Lieferung der Stimmzettel wird für den Hauptwahltag am 26.10.2025 frühestens ab dem 02.10.2025, für eine eventuelle Stichwahl am 09.11.2025 frühestens ab dem 28.10.2025 erwartet.
Spätestens bei Eingang der Stimmzettel startet auch die Versendung der Briefwahlunterlagen sowie die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen direkt im Bürgerbüro abzuholen bzw. im Rathaus Isenbüttel zu wählen.
Wir bitten Sie höflichst, erst vier Werktage nach der jeweiligen vorgenannten Frist zum Verbleib der Wahlunterlagen nachzufragen.
Briefwahlunterlagen können regulär bis zum Freitag, 24.10.2025, 13.00 Uhr bei der Samtgemeinde Isenbüttel, Bürgerbüro, beantragt werden.
In bestimmten Ausnahmefällen (zum Beispiel Briefwahlunterlagen sind nicht angekommen) dürfen Wahlschein und Briefwahlunterlagen auch noch am 25.10.2025 von 11.00 bis 12.00 Uhr persönlich beantragt werden.
Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung ist eine Antragsstellung am Wahltag bis spätestens 15.00 Uhr möglich.
3.) Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis
Jede wahlberechtigte Person hat das Recht, an den Werktagen, außer Samstagen, vom 06.10.2025 bis zum 10.10.2025 während der allgemeinen Öffnungszeiten die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten zu überprüfen.
Zur Überprüfung der Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen haben Wahlberechtigte während des genannten Zeitraums nur dann ein Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis, wenn sie Tatsachen glaubhaft machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann.
Das Recht zur Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister eine Auskunftssperre gemäß § 51 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist.
Wer aus einem von ihm nicht zu vertretenden Grund nicht in das Wählerverzeichnis aufgenommen worden ist, erhält auf Antrag einen Wahlschein.
Die Einsichtnahme des Wählerverzeichnisses erfolgt im Wahlamt der Samtgemeinde Isenbüttel, Gutsstraße 11, 38550 Isenbüttel.