Direktversand von Ausweisdokumenten

Ab Mai 2025 können Sie sich beantragte Ausweisdokumente an der Wohnungstür übergeben lassen.

Die Sendung mit dem Ausweisdokument wird nur der antragstellenden Person persönlich übergeben. Vor Übergabe der Sendung an der Wohnungstür muss sich die Person mit einem gültigen Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) ausweisen.

Sofern eine Information zum voraussichtlichen Liefertag erwünscht ist, wird der Zustell-Dienstleister eine E-Mail zum voraussichtlichen Liefertag senden. SMS oder andere Kommunikationsformen sind nicht zugelassen.

Ist die antragstellende Person zum Zeitpunkt der Zustellung nicht zu Hause, wird die Sendung mit dem Ausweisdokument sieben Werktage in der Postfiliale zur Abholung aufbewahrt. Wird das Ausweisdokument innerhalb dieser Zeit nicht abgeholt, wird die Sendung an das Rathaus weitergeleitet. Dort wird das Ausweisdokument bis zur Abholung wie gewöhnlich aufbewahrt.

Der Service kostet 15,00 Euro zusätzlich zur Gebühr des Personalausweises oder Reisepasses.

Wer kann den Direktversand nutzen?

Bei Personalausweisen ist ein Direktversand nach dem 16. Lebensjahr möglich.

Reisepässe können ab dem 18. Lebensjahr mit der Option Direktversand beantragt werden.

Wie erfolgt die Entwertung des alten Ausweisdokuments?

Die Entwertung des alten Reisepasses oder Personalausweises erfolgt zum Zeitpunkt der Beantragung des neuen – unabhängig von einer etwaigen Restgültigkeit. Der Postzustelldienst ist ausschließlich für die Übergabe des neuen Passes verantwortlich, nicht für eine Entwertung.

Was ist zu beachten?

Da der alte Ausweis oder Pass bereits bei der Beantragung des neuen Dokuments entwertet wird, kann dieser nicht mehr für die Identifizierung gegenüber der Postzustellerin oder dem Postzusteller an der Haustür verwendet werden. Hierfür braucht es laut des Bundesministeriums des Innern und für Heimat ein anderes, zweites Identitätsdokument.

Wird ein Personalausweis mit Direktversand beantragt, ist ein gültiger Reisepass als Identitätsnachweis an der Haustür vorzuzeigen.

Wird ein Reisepass mit Direktversand beantragt, ist dementsprechend ein gültiger Personalausweis als Nachweis erforderlich.

Hier finden Sie eine entsprechende Handreichung für weitere Erläuterungen.