Digitale biometrische Lichtbilder: Neue Regelung ab Mai 2025

Das Bundesinnenministerium will Identitätsdiebstahl und Manipulation verhindern sowie die Sicherheit hoheitlicher Dokumente erhöhen.

Passbilder für die Beantragung von Reisepässen und Personalausweisen dürfen ab dem 1. Mai 2025 aufgrund einer Gesetzesänderung bundesweit nur noch in digitaler Form vom Bürgerbüro angenommen werden.

Bürgerinnen und Bürger können wählen, ob sie das Lichtbild für Ausweisdokumente im Bürgerbüro oder bei einem zertifizierten Fotostudio erstellen lassen. Auf der Internetseite der Arbeitsgemeinschaft E-Passfoto kann eingesehen werden, welche Fotostudios sich für das cloudbasierte Verfahren angemeldet haben.

Selbstgemachte Fotos, Bilder aus Fotokabinen oder Passfotos aus Foto-Apps sind sodann nicht mehr erlaubt. Fotos auf Papier sind ebenfalls nicht mehr zulässig.

Was ist zu beachten?

Lichtbilder im Bürgerbüro

Das Passfoto wird vom Fotogerät des Rathauses direkt an das Fachverfahren zur Antragstellung des Ausweisdokuments weitergeleitet. Ein Ausdruck der Bilder zur weiteren Verwendung ist nicht möglich. Die Aufnahme der Lichtbilder im Bürgerbüro ist gebührenpflichtig.

Lichtbilder von privaten Fotodienstleistern

Ab dem 1. Mai 2025 dürfen Lichtbilder nur noch von zertifizierten Fotostudios erstellt werden. Die Lichtbilder werden verschlüsselt über das E-Passfoto-System an die Behörden übermittelt. Ein QR-Code ermöglicht die direkte und sichere Weiterleitung.

Tipp für einen stressfreien Start in die Urlaubssaison 2025

Die Gültigkeit von Ausweisdokumenten ist frühzeitig von den Reisenden zu prüfen. Auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes oder auch im Reisebüro kann man sich zudem erkundigen, welches Reisedokument für den bevorstehenden Urlaub erforderlich ist und wie lange dieses zum Zeitpunkt der Einreise noch gültig sein muss.

Kurz vor den Sommerferien kann es aufgrund der erhöhten Nachfrage zu längeren Wartezeiten kommen. Das Bürgerbüro empfiehlt daher, vorzeitig einen Termin zur Beantragung eines Ausweisdokuments zu vereinbaren unter www.isenbuettel.de oder über die Munipolis App

Alternativ können sich Einwohnerinnen und Einwohner der Samtgemeinde auch telefonisch zur Terminvereinbarung mit dem Bürgerservice in Verbindung setzen: 05374 88 0.

Was ist für die Beantragung zudem erforderlich?

  • persönliches Erscheinen der antragsstellenden Person/ des Kindes
  • bisheriges Ausweisdokument
  • letzte, aktuelle Personenstandsurkunde (Geburts- oder Heiratsurkunde bzw. Namensänderung)
  • aktuelles (nicht älter als 6 Monate) Lichtbild (Größe 35x45mm) nach den neuesten Lichtbildanforderungen (biometrisch, ab Mai 2025 digital)
  • Für Kinder unter 10 Jahren gelten weniger strenge Anforderungen an das Lichtbild, dennoch ist auch bei Kindern ein biometrisches Lichtbild vorgeschrieben
  • Kinder bis 16 Jahren in Begleitung eines Erziehungsberechtigten sowie Zustimmungserklärung und Ausweis(-kopie) beider Erziehungsberechtigten/ bei alleinigem Sorgerecht: Nachweis über das Sorgerecht
  • Gebühr (fällig bei Beantragung):
  • bis 24 Jahre: Personalausweis 22,80 Euro,       Reisepass 37,50 Euro
  • ab 24 Jahre: Personalausweis 37,00 Euro,        Reisepass 70,00 Euro

Die Bearbeitungszeit für einen Personalausweis beträgt derzeit ca. drei bis vier Wochen, für einen Reisepass bis zu acht Wochen.

Das Bürgerbüro ist zu folgenden Öffnungszeiten erreichbar:

Mo, Di, Do, Fr     08:00 - 12:00 Uhr
Di                        14:00 - 16:00 Uhr
und Do                14:00 - 18:00 Uhr