Hinweise für Wahlvorstandsmitglieder
Allgemeine Hinweise
Wahlhelfer in einem Wahlvorstand oder einem Briefwahlvorstand kann jede wahlberechtigte Person werden. Wenn Sie EU-Bürger sind, das 16. Lebensjahr vollendet haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, können Sie bei den Kommunalwahlen als Wahlhelfer eingesetzt werden.
Bei der Zusammensetzung der Wahlvorstände achtet die Wahlorganisation darauf, dass in jedem Wahlvorstand Personen vorhanden sind, die bereits bei Wahlen mitgewirkt haben. Der Einsatz erfolgt grundsätzlich im Wahlvorstand, in dem Sie selber wählen müssen, es sei denn, Sie wünschen ausdrücklich den Einsatz in einem anderen Wahlvorstand oder der Einsatz ist aufgrund besonderer Umstände (Ausfall wahlerfahrender Personen in anderem Wahlvorstand) notwendig.
Wie erfolgt die Berufung?
Jede wahlberichtigte Person ist verpflichtet, ein Wahlehrenamt auszuüben. Die Ausübung eines Wahlehrenamtes darf nur aus wichtigem Grund nach § 13 NKWG abgelehnt werden. Gründe sind u. a. die Betreuung von Kindern oder Verwandten, aus beruflichen Gründen, eigene Krankheit oder Gebrechen oder andere zwingende Gründe, die es Ihnen unmöglich machen, am Wahltag ein Wahlehrenamt auszuüben (z. B. bereits gebuchte Urlaubsreise, runder Geburtstag). Falls bei Ihnen wichtige Gründe eintreten, die Ihnen die Übernahme eines Wahlehrenamtes nicht möglich machen, teilen Sie dieses bitte schnellstmöglich der Wahlorganisation mit, damit möglichst frühzeitig eine andere Person berufen werden kann. Dies gilt auch, wenn Sie bereits zugesagt haben und Ihnen ein wichtiger Grund "dazwischen kommt".
Die Berufung erfolgt durch ein entsprechendes Berufungsschreiben, aus dem Sie auch alle wichtigen Informationen, u. a. den Beginn und den Wahlraum, in dem Sie eingesetzt werden, entnehmen können.
Welche Aufgaben hat ein Wahlvorstand?
Der Wahlvorstand ist am Wahltag für die organisatorische Abwicklung der Wahl im Wahlraum zuständig. Der Wahlvorstand richtet den Wahlraum ein, baut Wahlkabinen und Wahlurnen auf, führt das Wählerverzeichnis, stellt fest ob die Personen wahlberechtigt sind, und gibt die Stimmzettel heraus. Nach dem Ende der Wahlzeit ermittelt der Wahlvorstand das Wahlergebnis, gibt dieses telefonisch an die Wahlorganisation durch und fertigt die Wahlniederschrift.
Wie setzt sich der Wahlvorstand zusammen?
Der Wahlvorstand besteht aus bis zu 9 Personen. Die/Der Wahlvorsteher/in und deren Stellvertreter/in werden direkt von der Wahlorganisation berufen. Die Einteilung des „Schichtdienstes“ und die Verteilung der übrigen Aufgaben (Schriftführer/in) nimmt die /der Wahlvorsteher/in am Wahltag vor.
Wie wird der Wahlvorstand vorbereitet?
Jedes Wahlvorstandsmitglied erhält ein allgemeines Merkblatt.
Die/der Wahlvorsteher/in und deren Stellvertreter werden am Samstag vor der Wahl durch die Wahlorganisation in die wichtigsten Punkte eingewiesen. Weiterhin wird dem Wahlvorstand die sog. Wahlhelfermappe zur Verfügung gestellt, die in der zeitlichen Abfolge der zu erledigen Aufgaben gegliedert ist. Diese Wahlhelfermappe dient als Leitfaden und enthält darüber hinaus zahlreiche weitere Informationen z. B. zur Wertung von zweifelhaften Stimmzettelkennzeichnungen. Weiterhin sind dieser Wahlhelfermappe Hinweise zum Ausfüllen der Niederschriften ( Musterniederschriften) und Tipps zur Ergebnisermittlung enthalten.
Darüber hinaus wird jedem Wahlvorstand ein Telefon zur Verfügung gestellt, mit dem die Wahlorganisation (ab 7.15 Uhr im Einsatz) kontaktiert werden kann.
Wie ist der Ablauf am Wahltag?
Die allgemeinen Wahlvorstände treffen sich grundsätzlich um 7.30 Uhr im Wahlraum. Nach der Verpflichtung der übrigen Wahlvorstandsmitglieder zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit durch die/den Wahlvorsteher/in erfolgt die Vorbereitung des Wahlraumes. Es müssen beispielsweise die Wahlurnen und die Wahlkabinen sowie der Tisch für die Wahlvorstandsmitglieder aufgestellt werden. Anschließend erfolgt die Aufgabenverteilung in die Einteilung des Schichtdienstes durch den Wahlvorsteher in Absprache mit den übrigen Wahlvorstandsmitgliedern.
Die "Frühschicht" dauert von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr, die Spätschicht von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Um 18.00 Uhr müssen alle Wahlvorstandsmitglieder zwecks Ergebnisermittlung anwesend sein. Alle Mitglieder des Wahlvorstandes haben rechtzeitig zum Schichtwechsel bzw. zur Ergebnisermittlung zu erscheinen.
Steht das Ergebnis fest, ist dieses an die Samtgemeinde Isenbüttel, Wahlorganisation telefonisch durchzugeben. Anschließend ist die Niederschrift zu fertigen und von allen Wahlvorstandsmitgliedern zu unterschreiben. Anschließend sind die Unterlagen zu verpacken und an die/den Wahlvorstandsbetreuer/in zu übergeben.
Wie hoch ist das sog. Erfrischungsgeld?
Das sog. Erfrischungsgeld beträgt für jedes Wahlvorstandsmitglied 30,00 € und wird am Wahltag von den Wahlvorstandsbetreuern bar ausgezahlt.
Noch Fragen?
Dann melden Sie sich doch bei Hernn Prekale
Wahlhelfer in einem Wahlvorstand oder einem Briefwahlvorstand kann jede wahlberechtigte Person werden. Wenn Sie EU-Bürger sind, das 16. Lebensjahr vollendet haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, können Sie bei den Kommunalwahlen als Wahlhelfer eingesetzt werden.
Bei der Zusammensetzung der Wahlvorstände achtet die Wahlorganisation darauf, dass in jedem Wahlvorstand Personen vorhanden sind, die bereits bei Wahlen mitgewirkt haben. Der Einsatz erfolgt grundsätzlich im Wahlvorstand, in dem Sie selber wählen müssen, es sei denn, Sie wünschen ausdrücklich den Einsatz in einem anderen Wahlvorstand oder der Einsatz ist aufgrund besonderer Umstände (Ausfall wahlerfahrender Personen in anderem Wahlvorstand) notwendig.
Wie erfolgt die Berufung?
Jede wahlberichtigte Person ist verpflichtet, ein Wahlehrenamt auszuüben. Die Ausübung eines Wahlehrenamtes darf nur aus wichtigem Grund nach § 13 NKWG abgelehnt werden. Gründe sind u. a. die Betreuung von Kindern oder Verwandten, aus beruflichen Gründen, eigene Krankheit oder Gebrechen oder andere zwingende Gründe, die es Ihnen unmöglich machen, am Wahltag ein Wahlehrenamt auszuüben (z. B. bereits gebuchte Urlaubsreise, runder Geburtstag). Falls bei Ihnen wichtige Gründe eintreten, die Ihnen die Übernahme eines Wahlehrenamtes nicht möglich machen, teilen Sie dieses bitte schnellstmöglich der Wahlorganisation mit, damit möglichst frühzeitig eine andere Person berufen werden kann. Dies gilt auch, wenn Sie bereits zugesagt haben und Ihnen ein wichtiger Grund "dazwischen kommt".
Die Berufung erfolgt durch ein entsprechendes Berufungsschreiben, aus dem Sie auch alle wichtigen Informationen, u. a. den Beginn und den Wahlraum, in dem Sie eingesetzt werden, entnehmen können.
Welche Aufgaben hat ein Wahlvorstand?
Der Wahlvorstand ist am Wahltag für die organisatorische Abwicklung der Wahl im Wahlraum zuständig. Der Wahlvorstand richtet den Wahlraum ein, baut Wahlkabinen und Wahlurnen auf, führt das Wählerverzeichnis, stellt fest ob die Personen wahlberechtigt sind, und gibt die Stimmzettel heraus. Nach dem Ende der Wahlzeit ermittelt der Wahlvorstand das Wahlergebnis, gibt dieses telefonisch an die Wahlorganisation durch und fertigt die Wahlniederschrift.
Wie setzt sich der Wahlvorstand zusammen?
Der Wahlvorstand besteht aus bis zu 9 Personen. Die/Der Wahlvorsteher/in und deren Stellvertreter/in werden direkt von der Wahlorganisation berufen. Die Einteilung des „Schichtdienstes“ und die Verteilung der übrigen Aufgaben (Schriftführer/in) nimmt die /der Wahlvorsteher/in am Wahltag vor.
Wie wird der Wahlvorstand vorbereitet?
Jedes Wahlvorstandsmitglied erhält ein allgemeines Merkblatt.
Die/der Wahlvorsteher/in und deren Stellvertreter werden am Samstag vor der Wahl durch die Wahlorganisation in die wichtigsten Punkte eingewiesen. Weiterhin wird dem Wahlvorstand die sog. Wahlhelfermappe zur Verfügung gestellt, die in der zeitlichen Abfolge der zu erledigen Aufgaben gegliedert ist. Diese Wahlhelfermappe dient als Leitfaden und enthält darüber hinaus zahlreiche weitere Informationen z. B. zur Wertung von zweifelhaften Stimmzettelkennzeichnungen. Weiterhin sind dieser Wahlhelfermappe Hinweise zum Ausfüllen der Niederschriften ( Musterniederschriften) und Tipps zur Ergebnisermittlung enthalten.
Darüber hinaus wird jedem Wahlvorstand ein Telefon zur Verfügung gestellt, mit dem die Wahlorganisation (ab 7.15 Uhr im Einsatz) kontaktiert werden kann.
Wie ist der Ablauf am Wahltag?
Die allgemeinen Wahlvorstände treffen sich grundsätzlich um 7.30 Uhr im Wahlraum. Nach der Verpflichtung der übrigen Wahlvorstandsmitglieder zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit durch die/den Wahlvorsteher/in erfolgt die Vorbereitung des Wahlraumes. Es müssen beispielsweise die Wahlurnen und die Wahlkabinen sowie der Tisch für die Wahlvorstandsmitglieder aufgestellt werden. Anschließend erfolgt die Aufgabenverteilung in die Einteilung des Schichtdienstes durch den Wahlvorsteher in Absprache mit den übrigen Wahlvorstandsmitgliedern.
Die "Frühschicht" dauert von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr, die Spätschicht von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Um 18.00 Uhr müssen alle Wahlvorstandsmitglieder zwecks Ergebnisermittlung anwesend sein. Alle Mitglieder des Wahlvorstandes haben rechtzeitig zum Schichtwechsel bzw. zur Ergebnisermittlung zu erscheinen.
Steht das Ergebnis fest, ist dieses an die Samtgemeinde Isenbüttel, Wahlorganisation telefonisch durchzugeben. Anschließend ist die Niederschrift zu fertigen und von allen Wahlvorstandsmitgliedern zu unterschreiben. Anschließend sind die Unterlagen zu verpacken und an die/den Wahlvorstandsbetreuer/in zu übergeben.
Wie hoch ist das sog. Erfrischungsgeld?
Das sog. Erfrischungsgeld beträgt für jedes Wahlvorstandsmitglied 30,00 € und wird am Wahltag von den Wahlvorstandsbetreuern bar ausgezahlt.
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