Elektronische Kommunikation
Hinweise zur Eröffnung des Zugangs elektronischer Kommunikation
Die Samtgemeinde Isenbüttel bietet Möglichkeiten zur elektronischen Kommunikation an. Für den Bereich der Verwaltungsverfahren richtet sich die elektronische Kommunikation nach § 3 a des Verwaltungsverfahrengesetzes. Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger einen Zugang eröffnet hat. Hierbei schließt die Samtgemeinde Isenbüttel derzeit die rechtsverbindliche elektronische Kommunikation ausdrücklich aus. Darüber hinaus gelten folgende technische Rahmenbedingungen:
Mailadressen: Für die elektronische Kommunikation per E-Mail ist die E-Mail-Adresse info@isenbuettel.de eingerichtet. Ergänzend dazu finden Sie in unserem Internetangebot weitere E-Mail-Adressen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Dateiformate: Möchten Sie E-Mails mit Dateianhängen an uns versenden, so beachten Sie bitte, dass wir nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützen können. Folgende Dateiformate können verarbeitet werden:
Adobe Acrobat bis Version 7.x (.pdf) Rich Text Format (.rtf) Microsoft Word bis zur Version 2003 (.doc) Microsoft Excel bis zur Version 2003 (.xls) Bilddateien (.gif, .png, .jpg, .bmp, .tif)
Weitere Formate sind mit dem Empfänger vorher abzustimmen und im Zweifel nicht verarbeitungsfähig. In allen zulässigen Formaten dürfen keine automatisierten Abläufe oder Programmierungen (sog. Makros) verwendet werden. E-Mails werden nur bis zu einer Größe von 10 Megabyte (inkl. Anhänge) angenommen.
Verschlüsselung: Wollen Sie eine E-Mail mit schutzwürdigem Inhalt an uns senden, so empfehlen wir Ihnen dringend, diese postalisch an uns zu übersenden. Aus technischen und organisatorischen Gründen können wir derzeit keine verschlüsselten Mails entschlüsseln.
Signatur: Aus technischen und organisatorischen Gründen können wir zurzeit noch keine elektronischen Signaturen auf Echtheit und Gültigkeit prüfen. Dies hat zur Folge, dass Sie Dokumente, die einem Schriftformerfordernis unterliegen, nicht in elektronischer Form übersenden können. Wir bitten Sie deshalb, in diesen Fällen auf die papiergebundene Kommunikation oder auf eine sonstige rechtlich zulässige Kommunikationsform (z. B. Widerspruchsaufnahme durch Niederschrift) auszuweichen.
Sofern eine E-Mail nicht verarbeitbar ist, werden Sie durch den Empfänger darüber informiert. Dieser Fall kann z.B. durch Computerviren, allgemeine technische Probleme oder Abweichungen von den vorstehenden technischen Rahmenbedingungen ausgelöst werden.
Die Samtgemeinde Isenbüttel bietet Möglichkeiten zur elektronischen Kommunikation an. Für den Bereich der Verwaltungsverfahren richtet sich die elektronische Kommunikation nach § 3 a des Verwaltungsverfahrengesetzes. Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger einen Zugang eröffnet hat. Hierbei schließt die Samtgemeinde Isenbüttel derzeit die rechtsverbindliche elektronische Kommunikation ausdrücklich aus. Darüber hinaus gelten folgende technische Rahmenbedingungen:
Mailadressen: Für die elektronische Kommunikation per E-Mail ist die E-Mail-Adresse info@isenbuettel.de eingerichtet. Ergänzend dazu finden Sie in unserem Internetangebot weitere E-Mail-Adressen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Dateiformate: Möchten Sie E-Mails mit Dateianhängen an uns versenden, so beachten Sie bitte, dass wir nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützen können. Folgende Dateiformate können verarbeitet werden:
Weitere Formate sind mit dem Empfänger vorher abzustimmen und im Zweifel nicht verarbeitungsfähig. In allen zulässigen Formaten dürfen keine automatisierten Abläufe oder Programmierungen (sog. Makros) verwendet werden. E-Mails werden nur bis zu einer Größe von 10 Megabyte (inkl. Anhänge) angenommen.
Verschlüsselung: Wollen Sie eine E-Mail mit schutzwürdigem Inhalt an uns senden, so empfehlen wir Ihnen dringend, diese postalisch an uns zu übersenden. Aus technischen und organisatorischen Gründen können wir derzeit keine verschlüsselten Mails entschlüsseln.
Signatur: Aus technischen und organisatorischen Gründen können wir zurzeit noch keine elektronischen Signaturen auf Echtheit und Gültigkeit prüfen. Dies hat zur Folge, dass Sie Dokumente, die einem Schriftformerfordernis unterliegen, nicht in elektronischer Form übersenden können. Wir bitten Sie deshalb, in diesen Fällen auf die papiergebundene Kommunikation oder auf eine sonstige rechtlich zulässige Kommunikationsform (z. B. Widerspruchsaufnahme durch Niederschrift) auszuweichen.
Sofern eine E-Mail nicht verarbeitbar ist, werden Sie durch den Empfänger darüber informiert. Dieser Fall kann z.B. durch Computerviren, allgemeine technische Probleme oder Abweichungen von den vorstehenden technischen Rahmenbedingungen ausgelöst werden.


