Elternbeitragsstaffel
Elternbeitragsstaffeln für das Kindergartenjahr ab 01.08.2009
Für Schnuppergruppen ist der anteilige Monatstundensatz pro Betreuungsstunde entsprechend der Tage, an dem das Angebot planmäßig stattfindet, zu erheben.
Sonderregelungen für alle Angebote:
10%des maßgeblichen Elternbeitrages Ermäßigung Alleinerziehende.
50% des maßgeblichen Elternbeitrages Ermäßigung ab dem 2. zu zahlenden Kind.
Die o. g. Elternbeiträge werden mit Wirkung vom 01.08.2008 sowohl für Kindergarten- als auch für Kinderkrippenplätze erhoben.
Der Pauschalbetrag für Kinderfreibeträge beträgt 5.000,00 € pro steuerlich zu berücksichtigendem Kind. Er ist von der Summe der Einkünfte abzuziehen. Vorzulegen ist grundsätzlich der Einkommenssteuerbescheid des Vorvorjahres. (Summe der Einkünfte = sämtliche Einkunftsarten einer/es Sorgeberechtigten und deren/dessen Lebenspartnern vor Abzug von Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen).
Die Beitragsregelungen gelten auch für Kinder, die aus dem Landkreis Gifhorn stammen und eine Kindertagesstätte in der Samtgemeinde Isenbüttel besuchen. Kinder, die nicht aus dem Landkreis Gifhorn stammen, zahlen den Höchstbeitrag.
| Einkommensgruppen | ||||||
| Anwendungszeitraum ab 01.08.2009 |
Anwendungszeitraum ab 01.08.2010 |
Anwendungszeitraum ab 01.08.2011 |
||||
| Stufe | von | bis | Monatsstundensatz pro Betreuungsstunde |
Monatsstundensatz pro Betreuungsstunde |
Monatsstundensatz pro Betreuungsstunde |
|
| 1 | 0,00 € | 25.000,00 € | 20,00 € | 20,80 € | 21,70 € | |
| 2 | 25.001,00 € | 30.000,00 € | 23,10 € | 24,10 € | 25,10 € | |
| 3 | 30.001,00 € | 35.000,00 € | 26,30 € | 27,40 € | 28,50 € | |
| 4 | 35.001,00 € | 40.000,00 € | 29,40 € | 30,60 € | 31,90 € | |
| 5 | 40.001,00 € | 45.000,00 € | 32,60 € | 33,90 € | 35,30 € | |
| 6 | 45.001,00 € | 50.000,00 € | 35,70 € | 37,20 € | 38,70 € | |
| 7 | 50.001,00 € | 55.000,00 € | 38,90 € | 40,50 € | 42,20 € | |
| 8 | 55.001,00 € | 60.000,00 € | 42,00 € | 43,70 € | 45,50 € | |
| 9 | 60.001,00 € | ... | 45,20 € | 47,10 € | 49,00 € | |
| Feste Betreuungszeiten | |
| Vormittagsplatz | 8:00 bis 12:00 Uhr |
| Nachmittagsplatz | 12:30 bis 16:30 |
| Nachmittagsplatz | 13:00 bis 17:00 |
| Dreivierteltagsplatz | 8:00 bis 14:00 Uhr |
| Ganztagsplatz | 8:00 bis 16:00 Uhr |
| Zusätzliche Betreuungszeit mindestens 0,5 Stunden | |
Für Schnuppergruppen ist der anteilige Monatstundensatz pro Betreuungsstunde entsprechend der Tage, an dem das Angebot planmäßig stattfindet, zu erheben.
Sonderregelungen für alle Angebote:
10%des maßgeblichen Elternbeitrages Ermäßigung Alleinerziehende.
50% des maßgeblichen Elternbeitrages Ermäßigung ab dem 2. zu zahlenden Kind.
Die o. g. Elternbeiträge werden mit Wirkung vom 01.08.2008 sowohl für Kindergarten- als auch für Kinderkrippenplätze erhoben.
Der Pauschalbetrag für Kinderfreibeträge beträgt 5.000,00 € pro steuerlich zu berücksichtigendem Kind. Er ist von der Summe der Einkünfte abzuziehen. Vorzulegen ist grundsätzlich der Einkommenssteuerbescheid des Vorvorjahres. (Summe der Einkünfte = sämtliche Einkunftsarten einer/es Sorgeberechtigten und deren/dessen Lebenspartnern vor Abzug von Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen).
Die Beitragsregelungen gelten auch für Kinder, die aus dem Landkreis Gifhorn stammen und eine Kindertagesstätte in der Samtgemeinde Isenbüttel besuchen. Kinder, die nicht aus dem Landkreis Gifhorn stammen, zahlen den Höchstbeitrag.


