Wichtige Informationen für alle Steuer- und Gebührenzahler!
Hinsichtlich der Hebesätze für die Grundsteuer A und B und der Gewerbesteuer, der Steuersätze für die Hundesteuer und die Vergnügungssteuer sowie der Gebührensätze für die Abfallgebühren wurden bislang keine Veränderungen vorgesehen. Gegenüber dem Kalenderjahr 2009 ist damit keine Änderung eingetreten, so dass auf die Erteilung von Steuerbescheiden verzichtet wird.
Sollten sich im Laufe des Jahres die Hebesätze oder die Besteuerungsgrundlagen ändern, werden Änderungsbescheide erteilt.
Bei den Steuerzahlern, die am Einzugsverfahren teilnehmen, werden alle erforderlichen Zahlungen - wie gewohnt - von der Samtgemeindekasse durch Einzug vom angegebenen Bankkonto veranlasst. Falls nicht am Einzugsverfahren teilgenommen wird, ist bei der Überweisung unbedingt das in den jeweils letzten Bescheiden angegebene Kassenzeichen, z. B. 12345-1-73 anzugeben. Von links die erste Ziffernfolge bezeichnet die eigentliche Adressnummer, danach die zweite Ziffer hinter dem ersten Bindestrich das Objekt und danach die dritte Ziffernfolge hinter dem zweiten Bindestrich die Abgabenart (z.B. 02 für Grundsteuer B oder 73 für Abfallgebühren. Für eine gezielte Zahlungserfassung ist die komplette Angabe des Kassenzeichens erforderlich!
Sollte zur Überweisung ein Dauerauftrag bei einem Geldinstitut bestehen, ist darauf zu achten, dass der Überweisungsbetrag und das angegebene Kassenzeichen mit dem zuletzt erhaltenen Bescheid übereinstimmt.

