Winterfreud und Winterleid
Die Kinder freuen sich, endlich wieder einmal Schlitten und Ski fahren zu können, die Erwachsenen schimpfen über die lästigen Folgen von Schnee und Eis. Wegen der Wetterlage wird es auch in den nächsten Tagen weiterhin zu Problemen mit dem Winterdienst vor der eigenen Haustür kommen.
Entgegen vieler Meinungen muss nicht die Gemeinde, sondern der Eigentümer der an Straßen liegenden Grundstücke die Geh-und Radwege sowie die Gossen schnee- und eisfrei halten. Die Gemeinden sind nur verpflichtet, an gefährlichen Straßenabschnitten zu räumen und zu streuen. Trotzdem versuchen sie, auch die kleineren Straßen –und nicht nur die viel befahrenen Straßen - zu räumen. Dies kann aber wegen fehlender Kapazitäten nicht so funktionieren, wie sich das mancher Hauseigentümer vorstellt.
Die rechtliche Grundlage ist in der Straßenreinigungsverordnung und der Straßenreinigungssatzung der Samtgemeinde Isenbüttel geregelt.
Danach müssen die Anlieger die Fußwege und die Gossen selbst räumen und bei Bedarf streuen ( siehe oben). Nicht mehr und nicht weniger.
Die Gemeinden werden nach besten Kräften die Straßen befahrbar halten.
Auch hier gilt: Rücksicht und Verständnis sind immer eine gute Basis für ein vernünftiges Miteinander, auch wenn angesichts der Schneemassen das Winterleid überwiegt.
Fragen zum Winterdienst beantworten Ihnen gerne die Gemeindeverwaltungen.
Die rechtliche Grundlage ist in der Straßenreinigungsverordnung und der Straßenreinigungssatzung der Samtgemeinde Isenbüttel geregelt.
Danach müssen die Anlieger die Fußwege und die Gossen selbst räumen und bei Bedarf streuen ( siehe oben). Nicht mehr und nicht weniger.
Die Gemeinden werden nach besten Kräften die Straßen befahrbar halten.
Auch hier gilt: Rücksicht und Verständnis sind immer eine gute Basis für ein vernünftiges Miteinander, auch wenn angesichts der Schneemassen das Winterleid überwiegt.
Fragen zum Winterdienst beantworten Ihnen gerne die Gemeindeverwaltungen.
System Administrator
http://www.isenbuettel.de
erstellt am 09.02.2010
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erstellt am 09.02.2010

