Aktuelle Informationen zum NGastG
Mit Wirkung vom 01.01.2012 ist das Niedersächsische Gaststättengesetz (NGastG) in Kraft getreten und ersetzt ab diesem Zeitpunkt das (Bundes-)Gaststättengesetz.
Hierdurch gibt es für Veranstalter, Vereine und Gewerbetreibende einige Änderungen. Aus diesem Grund werden die wichtigsten Informationen zur Verfahrensweise in der Samtgemeinde Isenbüttel nachfolgend einmal dargestellt.
Bei weiteren Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Peuschel oder Frau Wittmann.
Sollten Sie Fragen zu Aufgaben anderer Behörden haben, z. B. zum Jugendschutz, wenden Sie sich bitte direkt an den zuständigen Ansprechpartner (siehe Ansprechpartner).
Den Gesetzestext und die Antworten auf häufig gestellte Fragen zum NGastG finden Sie auf der Interseite des Nds. Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr: www.mw.niedersachsen.de/portal
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