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HinterDenWiesenhöfenIII 2Änd__3-2_4-2_Bplan-farbe.pdf |
Die Bebauungspläne "Hinter den Wiesenhöfen mit ÖBV" der Gemeinde Isenbüttel und "Erholungsgebiet Tankumsee " der Gemeinden Calberlah und Isenbüttel liegen zur Einsicht öffentlich aus.
Die Verwaltungsausschüsse der Gemeinden Calberlah und Isenbüttel haben die öffentliche Auslegung der Bebauungspläne “Hinter den Wiesenhöfen, 2. Änderung mit ÖBV“ und “Erholungsgebiet Tankumsee – Neufassung, 6. Änderung“ beschlossen.
Die Auslegung der Planentwürfe mit Begründung und dem Umweltbericht und der nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen wird in der Zeit vom 05.07.2010 – 05.08.2010 in der Gemeinde Isenbüttel, Gutsstraße 11, 38550 Isenbüttel und in der Samtgemeinde Isenbüttel, Fachbereich Bauen und Gebäudemanagement – Abteilung Planen und Bauen -, Wiesenhofweg 4, 38550 Isenbüttel, Zimmer 4, während der Dienststunden durchgeführt. Der Bebauungsplan „Erholungsgebiet Tankumsee – Neufassung, 6. Änderung“ liegt zusätzlich auch in der Gemeinde Calberlah, Hauptstraße 17, 38547 Calberlah, während der Dienststunden öffentlich aus.
Die Auslegung des Bebauungsplanes „Erholungsgebiet Tankumsee – Neufassung, 6. Änderung“ läuft bis zum 16.08.2010.
Der Bebauungsplan “Hinter den Wiesenhöfen, 2. Änderung mit ÖBV“ beinhaltet die Ausweisung eines “Sonstigen Sondergebietes - Lebensmittelvollsortimenter“ im Ort Isenbüttel.
Der Bebauungsplan “Erholungsgebiet Tankumsee – Neufassung, 6. Änderung“ beinhaltet die Ausweisung eines “Allgemeinen Wohngebietes“.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zur Planung bei den Gemeinden oder der Samtgemeinde Isenbüttel vorgebracht werden.
Die Auslegung des Bebauungsplanes „Erholungsgebiet Tankumsee – Neufassung, 6. Änderung“ läuft bis zum 16.08.2010.
Der Bebauungsplan “Hinter den Wiesenhöfen, 2. Änderung mit ÖBV“ beinhaltet die Ausweisung eines “Sonstigen Sondergebietes - Lebensmittelvollsortimenter“ im Ort Isenbüttel.
Der Bebauungsplan “Erholungsgebiet Tankumsee – Neufassung, 6. Änderung“ beinhaltet die Ausweisung eines “Allgemeinen Wohngebietes“.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zur Planung bei den Gemeinden oder der Samtgemeinde Isenbüttel vorgebracht werden.
System Administrator
http://www.isenbuettel.de
erstellt am 21.07.2010
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erstellt am 21.07.2010

